Best Practice
Carsharing-Stellplätze auf öffentlichem Grund in Basel

Carsharing-Stellplätze auf öffentlichem Grund in Basel
Carsharing-Stellplätze auf öffentlichem Grund in Basel

In vielen Städten gibt es kaum Carsharing-Standorte auf öffentlichem Grund. Der Kanton Basel-Stadt möchte hier Pionierarbeit leisten. In der Mobilitätsstrategie «Basel unterwegs – klimafreundlich ans Ziel» ist die Förderung von Carsharing als Massnahme für die die Reduktion des Flächenverbrauchs verankert. Da ein Sharing-Fahrzeug bis zu zehn Privatfahrzeuge einsparen kann, sinkt längerfristig der Parkplatzbedarf.

Carsharing-Stellplätze auf öffentlichem Grund in Basel
Carsharing-Stellplätze auf öffentlichem Grund in Basel
Handlungsfeld

Regulatorik und Steuerung


Kanton

Basel-Stadt


Betroffene Gebietskörperschaft

Kanton Basel-Stadt


Raumtyp

städtisch


Gemeindegrösse

> 20'000 Einwohner:innen


Angebotssegment

Stationsbasiertes Carsharing


Carsharing-Stellplätze auf öffentlichem Grund in Basel Damit Carsharing-Betreiber ihr Angebot in Basel ausbauen können, hat der Regierungsrat die Bedingungen für Carsharing-Standorte im öffentlichen Strassenraum verbessert. Damit steigt die Sichtbarkeit von Sharing-Angeboten. Alle Carsharing-Unternehmen, die dies wünschen, können künftig gegen eine vergünstigte Gebühr entsprechende Standplätze einrichten. Carsharing-Standorte befinden sich in der Regel auf bestehenden Strassenparkplätzen. Pro Standort sind bis zu vier Fahrzeuge möglich. Insgesamt hat der Regierungsrat ein Kontingent von 100 Standorten für maximal 200 Fahrzeuge vorgesehen. Um den Wettbewerb zwischen verschiedenen Carsharing-Unternehmen nicht unlauter zu beeinflussen, sind pro Unternehmen bis zu 40 Standorte mit maximal 80 Fahrzeugen erlaubt. Die Carsharing-Unternehmen bezahlen pro Fahrzeugstandort im Strassenraum eine reduzierte Gebühr von 100 Franken pro Monat (zuvor: 200 Franken). Möchte ein Carsharing-Unternehmen einen Standort einrichten, muss es diesen bei der Allmendverwaltung beantragen. Sofern der gewünschte Standort geeignet ist, darf das Unternehmen ihn ohne weitere Auflagen realisieren.

Vorgehen und Massnahmen

Der Anstoss zur Förderung von Carsharing war der unbefriedigende Zustand sowie das gezielte Bestreben der Verwaltung, aktiv nach Fördermöglichkeiten für Carsharing-Angebote zu suchen, um deren Sichtbarkeit zu steigern. Die Massnahme beruht auf einem einfachen Regierungsratsbeschluss, womit keine Anpassungen auf Verordnungsebne notwendig waren. Da das Strassenverkehrsgesetz des Bundes keine Reservation von Parkplätzen für einzelne spezifische Nutzenden zulässt, hat der Kanton Basel-Stadt ein zweistufiges Verfahren etabliert. Die für Carsharing-Standorte vorgesehenen Flächen werden mit einem «Erschliessungsplan» dem Strassenraum entzogen und als Carsharing-Standort festgelegt. In einem zweiten Schritt wird einem spezifischen Unternehmen eine Nutzungsbewilligung für diesen Carsharing-Standort ausgestellt. Die Markierung und Signalisation wird durch das Tiefbauamt ausgeführt. Dies aber auf Auftrag und auf Kosten der Carsharing-Anbieter. Eine missbräuchliche Parkplatzbelegung ist ebenfalls direkt vom Carsharing-Anbieter zu ahnden.

Ergebnisse und Wirkung

  • Höhere Sichtbarkeit für Carsharing und damit auch mehr Nutzung 
  • Effizientere Flächennutzung 
  • Längerfristig sinkender Parkplatzbedarf


Erfahrungen

Erfolgsfaktoren
  • Aktives Engagement seitens Verwaltung

Hemmnisse
  • Begrenzte Anzahl Standorte


Finanzierung und Kosten

Regulatorische Massnahme ohne nennenswerten Kosten

Kontaktangaben

Simon Kettner
Abteilungsleiter Mobilitätsstrategie
Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
Amt für Mobilität
061 267 81 19
simon.kettner@bs.ch


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